Resort- und Stegordnung – Bernstein-Resort Ribnitz-Damgarten

Diese Ordnung gilt für alle Wasser- und Landflächen des Bernstein-Resorts am Saaler Bodden in Ribnitz-Damgarten und ist beim Betreten/Befahren verbindlich.

  1. 1. Geltungsbereich und Zweckbestimmung

    (1) Diese Resort- und Stegordnung gilt für die Wasser- und Landflächen des Bernstein-Resorts am Saaler Bodden in Ribnitz-Damgarten. Betreiber ist die BS Planung & Management GmbH, Alt-Biesdorf 64, 12683 Berlin.

    (2) Zum Resort gehören die landseitigen Parkplätze, der Müllstandplatz (siehe Anlage), das Service-Gebäude sowie der private Anlegesteg für die schwimmenden Häuser.

    (3) Die Ordnung wird beim Betreten oder Befahren des Resorts als verbindlich anerkannt. Für die Einhaltung ist jeder Benutzer und Besucher – auch im Rahmen seiner Aufsichtspflicht – verantwortlich.

  2. 2. Weisungsrecht

    Das Hausrecht auf dem gesamten Resortgelände steht dem Betreiber zu und wird durch dessen Beauftragte ausgeübt. Den Anweisungen des Personals, insbesondere zur Einhaltung dieser Ordnung, ist Folge zu leisten.

  3. 3. Betreten der Anlage

    Das Betreten der Anlage ist nur Mietern und deren Gästen gestattet. Unbefugten ist das Betreten verboten.

  4. 4. Verkehrs- und Parkordnung

    (1) Die Straßenverkehrsordnung gilt im gesamten Resortgelände.

    (2) Parken ist nur auf zugewiesenen Stellplätzen erlaubt. Je Liegeplatz steht ein Parkplatz zur Verfügung. Weitere Fahrzeuge sind außerhalb des Geländes abzustellen. Falsch abgestellte Fahrzeuge können ohne Vorankündigung auf Kosten des Halters umgesetzt werden.

  5. 5. Allgemeine Verhaltensregeln

    (1) Gegenseitige Rücksichtnahme ermöglicht allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt.

    (2) Hunde sind grundsätzlich mit Maulkorb an der Leine zu führen.

    (3) Abfälle sind zu trennen und am vorgesehenen Platz zu entsorgen.

    (4) Bei starkem Wind sind Auflagen der Außenmöbel sowie ungesicherte Gegenstände gegen Verlust zu sichern; Sonnenschirme und -segel sind einzuholen.

    (5) In den schwimmenden Häusern fördern Abwasserpumpen das Schmutzwasser an Land. Um Störungen zu vermeiden, dürfen keine Feststoffe, Abfälle, Essensreste, Hygieneartikel, Kosmetiktücher, Feuchtwaschlappen etc. in das Abwassersystem eingebracht werden.

  6. 6. Besondere Verbote

    (1) Auf dem Steg untersagt: Angeln mit Wurfangeln und Fischen, Radfahren, Grillen, gesellige Zusammenkünfte sowie unbeaufsichtigtes Abstellen von Gepäck/Ausrüstung oder sonstigen Gegenständen (Fluchtwege), soweit nicht zum unmittelbaren Be- und Entladen notwendig.

    (2) Verboten sind das Springen von, sowie Schwimmen und Tauchen im Bereich und unter der Steganlage, den Hausbooten und sonstigen Wasserfahrzeugen.

    (3) Ruhestörender Lärm ist untersagt, insbesondere 22:00–07:00 Uhr sowie 12:00–14:00 Uhr.

    (4) Wildtiere dürfen nicht gestört oder gefüttert werden (Nähe zu Landschaftsschutzgebiet und Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft).

    (5) Das Einbringen umweltschädlicher Stoffe/Abfälle und sonstiger Gegenstände in das Wasser ist verboten.

  7. 7. Verhalten bei Gefahr

    (1) Bei Feuer, Unfällen mit Gefahr für Menschen, wesentliche Sachwerte oder mit schädlichen Umwelteinwirkungen: unverzüglich Feuerwehr, Polizei und/oder Rettungskräfte alarmieren.

    (2) Im Brandfall haben sich alle Besucher zur ausgewiesenen Sammelstelle (Parkplatz Boddentherme) zu begeben und die Steganlage zu verlassen.

    (3) Bei Sturm ab Windstärke 8 Bft (≈ 75 km/h) ist die Nutzung des Steges und der Liegeplätze für die Dauer des Sturmes einzustellen.

    (4) Bei Glätte, Eis und Regen besteht erhöhte Rutschgefahr. Bitte besondere Vorsicht walten lassen und die Nutzung des Steges auf das Notwendigste reduzieren.

  8. 8. Haftung

    (1) Betreten/Befahren des Resortgeländes sowie Nutzung seiner Anlagen und der Wasserfläche erfolgen auf eigene Gefahr. Der Betreiber hält die Steganlage verkehrssicher; Haftung aus höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung für witterungsbedingte Glätte/Rutschgefahr – insbesondere im Stegbereich – ist ausgeschlossen.

    (2) Besucher, Eigentümer und sonstige Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden innerhalb der Resortanlage; dies umfasst auch Personen, die sie für Bedienung, Transport, Reparatur/Pflege oder Nutzung der Hafeneinrichtungen einsetzen (Erfüllungsgehilfen). Zusätzlich gilt die Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz für Kraftfahrzeuge.

  9. 9. Inkrafttreten

    Diese Resort- und Stegordnung tritt mit Fertigstellung der Steganlage und Nutzungsübergabe des ersten schwimmenden Hauses in Kraft.

Anlage: PKW-Stellplätze und Müllstandplatz.