Floating Hideaway, Meiwald & Frölich GbR · Zschopauer
Str. 15, 09419 Thum, Deutschland
1.1 Jens Meiwald und Jens Frölich, geschäftlich handelnd unter der
Bezeichnung „Floating Hideaway Meiwald
& Frölich GbR“, Zschopauer Str. 15, 09419 Thum,
Deutschland (nachfolgend auch „Floating Hideaway“,
„Vermieter“ oder „wir“ genannt) bieten die Möglichkeit, für begrenzte Zeit ein
schwimmendes Haus zu mieten.
1.2 Es gelten
für Mietanfragen gegenüber der Floating Hideaway Meiwald & Frölich GbR ausschließlich die vorliegenden
Allgemeinen Mietbedingungen, unsere Hausordnung sowie ergänzend die Stegordnung
des Bernsteinresorts Ribnitz-Damgarten.
2.1 Für die
auf unserer Internetseite oder dem Mietportal aufgeführten Leistungen gelten
die jeweils dargestellten Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die genannten
Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.1 Das
schwimmende Haus und der genaue Leistungsumfang richten sich nach der
Beschreibung auf unserer Homepage und dem Mietportal. Eine Überlassung des
Mietobjekts an Dritte ist jedoch unter keinen Umständen Leistungsbestandteil
und mithin nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass wir keine
Zusatzleistungen wie Ausflüge vor Ort vermitteln und dies mithin nicht zum
Leistungsumfang gehören kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bei Interesse
an Anbieter vor Ort.
3.2 Das
schwimmende Haus und der genaue Leistungsumfang richten sich nach der
Beschreibung auf unserer Homepage und dem Mietportal. Eine Überlassung des
Mietobjekts an Dritte ist jedoch unter keinen Umständen Leistungsbestandteil
und mithin nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass wir keine
Zusatzleistungen wie Ausflüge vor Ort vermitteln und dies mithin nicht zum
Leistungsumfang gehören kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bei Interesse
an Anbieter vor Ort.
3.3 Im
Mietpreis ab 3 Übernachtungen enthalten sind:
Für Energie
und Kamingas fällt eine Pauschale i.H.v.
45,00 € je Aufenthalt an. Nebenkosten für Wasser, Abfall, TV, WLAN und Minisafe werden nicht erhoben.
4.1 Das
schwimmende Haus und der genaue Leistungsumfang richten sich nach der
Beschreibung auf unserer Homepage und dem Mietportal. Eine Überlassung des
Mietobjekts an Dritte ist jedoch unter keinen Umständen Leistungsbestandteil
und mithin nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass wir keine
Zusatzleistungen wie Ausflüge vor Ort vermitteln und dies mithin nicht zum
Leistungsumfang gehören kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bei Interesse
an Anbieter vor Ort.
5.1 Mit
Eingang der Bestätigung Ihrerseits, welche telefonisch oder auch in Textform
(z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen kann, spätestens jedoch mit Eingang der in
unserer Rechnung ausgewiesenen Anzahlung auf unserem Konto wird die Buchung
verbindlich, der Mietvertrag ist geschlossen und die AGB, die Hausordnung sowie
die Resort- und Stegordnung des Bernstein-Resort RibnitzDamgarten
gelten als anerkannt.
5.2 Vertragssprache
ist Deutsch. Der Vertragstext/Rechnung wird von uns für die Dauer der
steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, Ihnen zudem mit der
Buchungsbestätigung zugesendet und kann Ihnen im Falle des Verlusts der
Unterlagen auf schriftliche Anforderung in Abschrift übersandt werden.
5.3 Als
Zahlungsmittel für den Mietpreis und etwaige Nebenkosten steht ausschließlich
Überweisung im Voraus zur Verfügung. Etwaige Kosten des Geldverkehrs gehen zu
Lasten des jeweils Zahlungspflichtigen
5.4 Der
Vertragsschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen
Leistung der Anzahlung in Höhe von 30 % des Übernachtungspreises (ggf. gerundet
auf den nächsten vollen Euro) binnen 7 Tagen nach Zugang unserer
Mietbestätigung. Hierauf wird nochmals in unserer Buchungsbestätigung gesondert
hingewiesen.
5.5 Nach der
erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages
fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom
Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur
Neuvermietung.
5.6 Bei
kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Mietbeginn) ist der
Gesamtpreis sofort bei Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Mieter zu
zahlen.
6.1 Ein
Widerrufsrecht besteht nach § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB unter anderem nicht bei
Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beherbergung, wenn der
Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da
wir Buchungen unseres schwimmenden Hauses ausschließlich termingebunden
ermöglichen, besteht dementsprechend kein Widerrufsrecht.
7.1 Soweit Sie
die Anzahlung (vgl. § 5 Abs. 4, 5) nicht zahlen, bedarf es keiner weiterer
Aktivitäten Ihrerseits, da der Vertrag dann (mangels Bedingungseintritt) nicht
zustande kommt.
7.2 Haben Sie
die Anzahlung und/oder weitere Zahlung bereits geleistet, so besteht - da vorliegend Mietrecht anwendbar ist - von Gesetzes wegen
weder ein Rücktritts- noch ein Kündigungsrecht.
7.3 Sollten
Sie die Reise nicht antreten, sehen wir folgende Entschädigungspauschalen vor,
welche von einem etwaig zurückzuzahlenden Mietpreis in Abzug gebracht werden:
7.4 Dem Mieter
wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat
das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Haus in vollem Umfang
übernimmt. Stornogebühren werden dann nicht erhoben. Sollte das Haus
anderweitig vermietet werden, fallen keine Stornogebühren an oder nur anteilig,
im Falle es wurde günstiger vermietet. In jedem Fall wird jedoch eine
Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,00 € berechnet.
7.5 Der
individuelle Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
7.6 Das Recht
auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt. Ein solches steht Floating Hideaway
insbesondere zu, im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung oder
falls, trotz Mahnung, die Zahlung der weiteren Miete (vgl. § 5 Abs. 5) nicht
vor Mietbeginn und Anreise erfolgt.
8.1 Sofern dem
Mieter ein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7(3) eingeräumt wurde, ist
der Vermieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Interessenten nach dem gebuchten
Hausboot vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters auf sein
kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7(3) nicht verzichtet.
8.2 Wir sind
berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund
liegt, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere dann vor, wenn
8.3 In den
vorgenannten Fällen sorgt der Mieter sich eigenständig und auf eigene Kosten um
eine Ersatzunterkunft. Darüber hinaus stehen dem Mieter keine
Schadensersatzansprüche zu.
9.1 Die
Anreise ist zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr, die Abreise ist zwischen 08:00
Uhr und 10.00 Uhr möglich. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem
Vermieter oder dessen Beauftragten individuell vereinbart werden. Frühere
Anreise sowie spätere Abreisen werden pauschal mit 25 Euro jeweils für An- und
Abreise berechnet. Wir haben zu diesem Zweck eine Hausverwaltung beauftragt,
alle die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte vor Ort
in Ribnitz-Damgarten für uns abzuwickeln. Sie ist - obgleich sie vor allem mit
der Säuberung und Instandhaltung des Objektes beauftragt ist - berechtigt, dem
Mieter gegenüber hinsichtlich der konkreten Abwicklung Weisung zu erteilen und
im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Rahmen Zutritt zum Haus zu verlangen.
9.2 Sollten
Sie absehbar verspätet anreisen, so ist die Hausverwaltung rechtzeitig zu
informieren, um dennoch eine reibungslose Objektübergabe gewährleisten zu
können.
9.3 Sollte der
Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr das Mietobjekt nicht übernehmen, gilt der
Vertrag zum darauffolgenden Tag ohne Benachrichtigung an den Vermieter als
gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei
verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund Nichtanreise bzw.
verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
9.4 Am
Anreisetag erhalten Sie ein Übergabeprotokoll. Das Inventar ist vom Mieter auf
Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Vollständigkeit zu
bestätigen.
9.5 Am Tag der
Abreise übernimmt die Hausverwaltung das Mietobjekt. Dabei erfolgen die Prüfung
der Inventarliste und eine erste Aufnahme von gegebenenfalls aufgetretenen
Beschädigungen oder Mängeln in einem Übernahmeprotokoll. Bei übermäßiger
Verschmutzung oder Abnutzung behalten wir uns vor, eine Unkostenpauschale für
eine außerordentliche Reinigung bzw. für kleine Instandsetzungen zu erheben.
Sie wird mit der Kaution verrechnet.
9.6 Bei der
Abreise sind sämtliche überlassene Schlüssel zurück zu geben.
Im Falle eines Verlustes behält es sich Floating Hideaway
vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem
Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
10.1
Sonderwünsche/Nebenabreden sind grundsätzlich möglich, bedürfen aber stets der
schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
11.1 Haustiere
können nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Bestätigung des Vermieters
mitgebracht werden. Dabei ist Art und Größe anzugeben. In der Regel wird dem
Aufenthalt von Katzen, mehr als 2 Hunden und mit einer Schulterhöhe von über 50
cm sowie von landläufig Kampfhunde genannten Hunden jedoch nicht zugestimmt.
Ausnahme: Assistenzhunde für Behinderte sind ohne Einschränkung erlaubt. Die
Notwendigkeit soll nachgewiesen werden. Je Haustier fällt eine zusätzliche
Gebühr i.H.v. 100,00 EUR je Aufenthalt an.
11.2 Mitgebrachte
Tiere dürfen niemals im Haus allein, nicht in die Betten und ohne untergelegte
eigene Decken nicht auf die Couch gelassen werden.
11.3 Bei
eventuell anfallenden Kosten für Reinigung übermäßiger Verschmutzung,
Ersatzbeschaffungen von beschädigtem Inventar, verursacht durch ein Haustier,
ist der Mieter verpflichtet, diese zu tragen.
12.1 Die
maximale Belegung eines schwimmenden Hauses vom Typ floating
85 ist auf 6 Personen festgelegt und darf nicht überschritten werden. Die
Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung
angegebenen Personen nicht überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen das
schwimmende Haus, behält sich Floating Hideaway vor,
den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen
rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht,
Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern,
bleibt hiervon unberührt.
13.1 Änderungen
und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Floating Hideaway nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben
hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Floating Hideaway wird den Mieter über
Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird
Floating Hideaway dem Mieter eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
14.1 Der
Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses
Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter
verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter
anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen
sofort beim Verwalter oder Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der
Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine
angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht
unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die
erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem
Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Die Sauna,
Sport- und Spielgeräte sind durch den Vermieter kostenfrei zur Verfügung
gestellte Ausstattungsgegenstände. Deren eventuelle Fehlfunktion oder
Nichtbenutzbarkeit begründen keine Schadensersatzansprüche seitens des Mieters.
14.2 Bei
eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im
Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.
14.3 Der
Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im schwimmenden
Haus, dem Ponton, an den Steganlagen sowie für Schäden durch den Verlust von
Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten
hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von Besuchern des Mieters verursacht
werden.
14.4 Das
Rauchen ist in den Innenräumen des schwimmenden Hauses sowie auf dem Steg nicht
gestattet. Bei Zuwiderhandlung im Haus wird eine Pauschale für erhöhten
Reinigungsaufwand i.H.v. 100,00 € erhoben und mit der
Kaution verrechnet.
14.5 Für
Kinder besteht eine besondere Aufsichtspflicht, da die Geländer nicht
durchfall- oder übersteigsicher sind, gegebenenfalls ist eine Schwimmweste zu
tragen.
14.6 Ab
Windstärke 8 und höher oder nach anderweitiger behördlicher Anordnung muss der
Steg geräumt werden.
15.1 Für
Mängel, die bereits bei der Überlassung des Hausboots an den Mieter vorhanden
waren, haften wir nur dann, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben. Dies gilt
nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15.2 Unsere
Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit, insoweit erstreckt sich die Haftung auch auf fahrlässig
verursachte Schäden. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden
haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch
der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und - beschränkungen
gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung wegen
Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den
vorstehenden Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.
15.3 Sollte
der Parkplatz wider Erwarten einmal nicht zugänglich oder befahrbar sein, steht
dem Mieter kein Schadenersatz zu, da es sich um eine kostenfrei überlassene
Leistung handelt. Ebenso haften wir nicht für Verluste und Schäden am Fahrzeug
und daran oder darin befindliche Gegenstände.
15.4 Falls das
Haus im Ausnahmefall nicht pünktlich um 15 Uhr übergabebereit ist, kann der
Mieter keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Objektbetreuer wird
sich jedoch mit dem Mieter telefonisch in einem solchen Fall in Verbindung
setzen.
15.5 Eine
Haftung des Vermieters für Schäden (auch gesundheitliche), die bei der
Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte sowie der Sauna
entstehen, ist ausgeschlossen. Bei Verdacht auf nicht ordnungsgemäße Funktion
oder Mängel ist der Vermieter umgehend zu informieren und die Benutzung zu
unterlassen.
15.6 Der im
Haus befindliche Minisafe kann kostenlos benutzt
werden. Gleichwohl haften wir nicht für darin verwahrte Wertgegenstände.
15.7 Die
Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle
und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt
unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung,
plötzlicher Baustellen oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche
Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme
(soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt
in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für
persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
16.1 Wir,
ebenso wie der Objektbetreuer, haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht bei Gefahr
im Verzug.
16.2 Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung
zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung
angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Abs. (1)
über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist
nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
17.1 Floating Hideaway unterhält in seinem Ferienobjekt einen
Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines
Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung. Der Mieter hat nicht das Recht,
Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter
Seite 7 von 10 gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit
oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist
jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise
weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder
zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss
rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen
eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit
üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und
jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren
(z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
17.2 TV/Radio-Empfang
wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eventuelle Fehlfunktion oder
Nichtbenutzbarkeit von TV und WLAN begründen keine Schadensersatzansprüche
seitens des Mieters.
17.3 Die
Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort)
dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten
den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und
vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser
Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter
verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat
jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
17.4 Der
Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet
ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter
Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten
können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist
ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B.
Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät
gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes
Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die
Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung,
es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
17.5 Für die
über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der
Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige
Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus
resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des
WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
·
das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen Inhalten nutzen.
·
keine
urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten
oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz
von Filesharing Programmen.
·
die
geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
·
keine
belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder
verbreiten.
·
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam)
und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter
stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen
Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den
Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen,
dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er
erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß
vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen
Umstand hin.
17.6 Sollte
sich der Mieter auf von Floating Hideaway zur
Verfügung gestellten Geräten, z.B. Router, TV-Geräte (Aufzählung ist nicht
abschließend) bei Konten (wie z.B. Netflix, Spotify, Prime
Seite 8 von 10 Video u.a.) mit seinen Zugangsdaten angemeldet und diese auf dem
Gerät gespeichert haben, so ist er selbst dafür verantwortlich, diese
Zugangsdaten vor seinem Auszug sorgfältig zu löschen. Floating Hideaway haftet nicht für Kenntniserhalt oder
missbräuchliche Verwendung der Zugänge durch nachfolgende Mieter.
Für den Erwerb
von Gutscheinen gelten unsere AGB und Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus
gelten die folgenden Gutschein-Bedingungen:
18.1 Der
Gutschein wird Ihnen nach Zahlungseingang per E-Mail zugestellt. Sie können den
Gutschein an Dritte weitergeben. In diesem Fall verpflichten Sie sich, den
Gutscheincode nicht mehr zu verwenden oder ihn an Dritte zu offenbaren.
18.2 Der
Gutschein kann nur für Übernachtungen auf unserem schwimmenden Haus „Coco de Mer“ und ausschließlich bei direkter Buchung über unsere
Website (nicht über andere Buchungsportale) oder Einkäufe in unserem Minishop eingesetzt werden. Der Gutscheinwert wird dabei
auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
18.3 Übersteigt
der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben
erhalten und können durch erneute Angabe des Gutschein-Codes verwendet werden.
Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.
18.4 Gutscheine
müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Übermittlung des
Gutscheincodes eingelöst werden; danach verlieren sie ersatzlos ihre
Gültigkeit.
18.5 Sie
verpflichten sich, den Gutscheincode geheim zu halten und ihn nur der Person
mitzuteilen, der Sie den Gutschein schenken möchten. Floating Hideaway übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl,
Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung (z.B. wegen technischer
Schwierigkeiten) des Gutscheincodes.
19.1 Sie haben
für Waren- und Gutscheinbestellungen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe
von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der
Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
19.2 Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Floating Hideaway
– Meiwald & Frölich GbR, Zschopauer
Str. 15, 09419 Thum, Fax: 037297-769516, Mail:
mail@wasservilla-ostsee.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie
diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen
Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung
gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Seite 9 von 10 Wir
können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten
haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren
unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an
dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor
Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren
Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der
Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen
Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Für zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits –
auch teilweise – eingelöste Gutscheine ist entsprechender Wertersatz zu
leisten. Diese werden bei Widerruf sofort entwertet und müssen nicht
zurückgeschickt werden.
20.1
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu Vertragszwecken unter Beachtung
der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Weitere
Informationen finden Sie in unserer Datenschutzbelehrung: www.fhhc.de/Datenschutz.
21.1 Rechtserhebliche
Erklärungen und Anzeigen, die der Mieter gegenüber uns oder Dritten abzugeben
hat, bedürfen zumindest der Textform.
22.1 Die
Hausordnung ist zusammen mit der Resort- und Stegordnung Bestandteil der AGB
und verbindlich.
22.2 Fotos und
Text auf der Webseite bzw. in Flyern o.ä. dienen der realistischen
Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht
gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung
(z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
23.1 Es gilt
ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese
Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat,
eingeschränkt werden.
23.2 Gerichtsstand
im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir
sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Sollte eine
Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine
wirksame, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Parteien am
nächsten kommt.
Anlagen:
Hausordnung · Resort‑ & Stegordnung Bernstein‑Resort Ribnitz‑Damgarten